Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen der Firma vS Plastics GmbH

Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich die Verkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen der vS Plastics GmbH. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen des Verkäufers abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nicht, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung ausführen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Geschäfte, die der Käufer als Verbraucher – also zu einem Zweck, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) – abschließt.

Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und werden erst durch unsere Bestätigung oder die Ausführung des Auftrages verbindlich. Änderungen in unseren Angeboten durch den Käufer bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Preise, Preiserhöhung, Gefahrenübergang
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise der vS Plastics GmbH. Soweit sich aus dem Vertrag der vS Plastics GmbH nichts anderes ergibt, erfolgt die Lieferung FCA (Incoterms in ihrer bei Vertragsabschluß gültigen Fassung) ab dem vom Verkäufer genannten Ladeort. Soweit nichts anderes angegeben ist, ist die gesetzliche Umsatzsteuer in unseren Preisen nicht enthalten. Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Die vS Plastics GmbH behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen oder unvorhersehbaren Ereignissen eintreten. Diese werden dem jeweiligen Vertragspartner auf Verlangen nachgewiesen.

Proben und Muster
Warenproben und Bemusterungen gelten – wenn nicht anders vereinbart – nur als Anhaltspunkt für die Eigenschaften des betreffenden Produkts. Unvermeidliche fabrikationsbedingte Abweichungen hiervon geben keinen Grund zur Mängelrüge.

Zahlung und Zahlungsverzug
Rechnungen der vS Plastics GmbH sind gemäß den auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen ohne weiteren Verzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen. Das Recht des Verkäufers, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.Bei uns eingehende Zahlungen tilgen die offenen Verbindlichkeiten des Käufers in der Reihenfolge ihrer Entstehung. Für Skontoabzüge ist der sich aus dieser Tilgungsregelung ergebende Tilgungszeitpunkt maßgeblich. Zahlungen sind uns gegenüber nur dann wirksam, wenn sie in bar gegen Quittung unmittelbar an einen unserer Geschäftsführer übergeben werden oder an eines der von uns benannten Bankkonten erfolgen.

Wechsel und Schecks werden von uns nur nach vorheriger Vereinbarung und stets nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt angenommen, Wechsel außerdem nur, wenn sie diskontfähig sind. Die Aufrechnung gegen Kaufpreisforderungen mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist ferner die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen Kaufpreisforderungen. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.

Lieferung
Die Lieferung unserer Produkte erfolgt nur in branchenüblichen Standardverpackungen (z.B. Säcke, Kartons) mit dem von uns festgestellten Gewicht. Bei loser und bei verpackter Ware gelten Mehr- oder Minderlieferung bis 5% als vertragsgemäß.Auch wenn wir die Transportkosten tragen, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben worden ist oder unser Lager verlassen hat. Transportschäden hat der Käufer unmittelbar bei dem betreffenden Transportunternehmen zu reklamieren, innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen. Gerät der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Wenn nicht ausdrücklich ein fester Lieferzeitpunkt vereinbart ist, sind die von uns angegebenen Lieferzeiten nur als annähernd anzusehen, ohne Gewähr für deren strikte Einhaltung. Soweit wir uns mit der Lieferverpflichtung in Verzug befinden, hat uns der Käufer vor einem Rücktritt oder der Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung eine angemessene Nachfrist zu setzen. Einwirkungen durch höhere Gewalt, Krieg, Bürgerkrieg, Rohstoff- und Energiemangel, Streik, Aussperrung, Betriebs- und Verkehrsstörungen sowie durch ähnliche unvorhersehbare, unvermeidbare und von uns nicht zu vertretende Ereignisse befreien uns für die Dauer dieser Einwirkungen und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Sofern diese Einwirkungen nicht nur vorübergehender Natur sind, spätestens aber nach 3 Monaten, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne Anspruch auf Schadensersatz seitens des Käufers. Vereinbarte Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.

Gewährleistung und Haftung
Sachmängel, Falschlieferungen und über 5 % hinausgehende Mengenabweichungen, die durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich bei uns geltend zu machen.Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern. Im Übrigen sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Sachmangels oder durch Umtausch der Ware berechtigt. Aufwendungen für die Nacherfüllung tragen wir nur, soweit sie sich nicht deshalb erhöhen, weil der Käufer die Ware an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht hat. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Ohne unsere Zustimmung darf beanstandete Ware nicht verwendet werden. Wird sie dennoch verarbeitet, trägt der Käufer das volle Risiko von Fehlproduktionen und sonstigen Folgeschäden. Abgesehen von den für die Untersuchung der Ware erforderlichen Entnahmen durch den Käufer findet eine Rücknahme von Ware nur statt, wenn sie sich noch im Originalzustand und in der unbeschädigten Originalverpackung befindet.

Ist der Käufer berechtigt, von uns einerseits Lieferung oder Nacherfüllung zu verlangen und andererseits vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz zu verlangen, so können wir den Käufer auffordern, seine Rechte binnen angemessener Frist auszuüben. Kommt der Käufer dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, sind wir nicht mehr zur Lieferung oder Nacherfüllung verpflichtet. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist die Haftung auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verursachung von Personenschäden sowie die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsrechts bleiben unberührt. Soweit nicht einer der vorstehenden Fälle gegeben ist, sind Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder Unmöglichkeit der Höhe nach auf den Kaufpreis des verzögerten oder ausgebliebenen Teils unserer Lieferung beschränkt. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferantenregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus Verträgen mit uns ist 40723 Hilden in Deutschland.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor, solange uns noch Zahlungsansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware vor unserer vollen Befriedigung zu verpfänden oder zur Sicherheit Dritten zu übereignen. Bei Zugriff dritter Personen, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes, hat uns der Käufer zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen unsererseits zwecks Beseitigung des Zugriffs unverzüglich durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers, sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen, unbeschadet aller sonstigen uns nach diesen Bedingungen und nach den gesetzlichen Regelungen zustehenden Rechte und Ansprüche.Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung von Waren in Höhe des Rechnungsendbetrags unserer Forderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Der Käufer ist zur Einziehung dieser abgetretenen Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, die zum Einzug erforderlichen Angaben und Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern der abgetretenen Forderungen die Abtretung mitzuteilen.

Der Eigentumsvorbehalt bleibt wirksam, auch wenn die Ware verarbeitet und/oder vermischt wird. In diesem Falle erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem Wert der anderen Materialien. Eine Verarbeitung der Waren durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Werden unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren in der Weise mit Sachen des Käufers vermischt, dass die Sachen des Käufers als Hauptsache anzusehen sind, so überträgt der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum und verwahrt das so entstandene Miteigentum für uns. Bei einer Veräußerung einer verarbeiteten oder vermischten Sache, an der uns Miteigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer uns die daraus entstehenden Forderungen in Höhe unseres Miteigentumsanteils und im Übrigen nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes ab. Werden die Waren außerhalb Deutschlands geliefert oder vom Käufer außerhalb Deutschlands verbracht und ist der Kaufpreis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig geleistet, so ist der Käufer verpflichtet, die Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die dafür erforderlich sind, dass der Eigentumsvorbehalt auch im Bestimmungsland Bestand hat. Ist dies nicht möglich, hat der Käufer uns auf Verlangen in Höhe des ausstehenden Kaufpreises ein dem Vorbehaltseigentum vergleichbares dingliches Sicherungsrecht nach dem Recht des Bestimmungslandes einzuräumen oder anderweitig Sicherheit zu leisten.

Auskünfte und technische Beratung
Verarbeitungshinweise, Informationen sowie technische Beratung geben wir nach bestem Wissen auf Grund unserer Erfahrungen. Ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung wird durch solche Auskünfte ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag nicht begründet. Auskünfte befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich. Eine Haftung für Auskünfte und technische Beratung ist nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. 6 ausgeschlossen.

Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der Bestimmung(en) im Übrigen bzw. des Vertrags im Ganzen.

Anwendbares Recht, Vertragssprache und Gerichtstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG). Vertragssprache ist Deutsch. Ausschließlich zuständig für Klagen im Zusammenhang mit Verträgen mit uns sind die für Monheim zuständigen deutschen Gerichte. Zusätzlich ist der jeweilige Kläger auch berechtigt, die Gerichte im allgemeinen Gerichtsstand des jeweiligen Beklagten anzurufen.

Stand: Januar 2012